AGB GC Liebenau
Allgemeine und besondere Bedingungen für Mitgliedschaften im Golfclub Liebenau
Fassung vom Jänner 2015
A) Allgemeines:
1. Die Mitgliedschaft setzt eine ausgefüllte und unterfertigte Beitrittserklärung und die Zustimmung des Vorstandes des Vereines sowie die vollständige Bezahlung der Jahresspielgebühr voraus.
2. Das Mitglied ist verpflichtet, die Jahresspielgebühr innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Beitrittsbestätigung, bzw. die folgenden Jahresspielgebühren innerhalb eines Monats nach Vorschreibung zu bezahlen. Werden vorgeschriebene Beträge nicht bei Fälligkeit bezahlt, können geschäftsübliche Verzugszinsen bzw. Mahnspesen in Rechnung gestellt werden.
3. Es gilt als vereinbart, dass erst nach vollständiger Bezahlung dieser Beiträge und nur solange wie diese Beiträge bezahlt sind, eine gültige Spielberechtigung für die jeweils mit dem Golfclub Liebenau unter Vertrag stehenden Anlagen und deren Vergünstigungen für Golfclub Liebenau Mitglieder besteht.
4. Die Mitgliedschaft geht durch Nichtzahlung der Jahresspielgebühr (inklusive ÖGV- und StGV – Beitrag) automatisch verloren. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeträge bleibt hiervon unberührt.
5. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.
6. Geht die Mitgliedschaft durch Tod, Aufgabe oder aus welchen Gründen auch immer verloren, oder konnte nur teilweise genutzt werden, dann besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der bezahlten Einschreibgebühr, Jahresspielgebühr und Verbandsbeiträge, auch nicht im aliquoten Anteil.
7. Hat ein Kind (bzw. Jugendliche bis 21 Jahre) eine Mitgliedschaft erworben, so endet diese nicht automatisch bei Überschreiten der Altersgrenze. Es sind fortan die, für die entsprechende Altersgruppe, fälligen Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
8. Jede Mitgliedschaft kann jährlich bis zum 31. Oktober mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr von beiden Seiten (d.h. sowohl von Seiten des Mitglieds, als auch von Seiten des Golfclubs bzw. der Betreibergesellschaft) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich (eingeschrieben) an den Vorstand bzw. an das jeweilige Mitglied zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Ermäßigte Mitgliedschaften, die ab September des jeweiligen Jahres abgeschlossen werden, können erst mit 1. Jänner des darauf folgenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Ist die Kündigung seitens des Mitgliedes nicht fristgerecht vorgenommen worden, ist der Jahresbeitrag inkl. ÖGV und STGV – Beitrag für das nächste Jahr noch zu entrichten.
9. Eine Ruhendmeldung der Mitgliedschaft ist ebenfalls bis 31. Oktober mit Wirkung für das folgende Kalenderjahr schriftlich (eingeschrieben) bekannt zu geben.
B) Besonderes:
1. Der Beitritt zum Golfclub Liebenau erfolgt automatisch zu obigen Bedingungen als außerordentliches Mitglied. Das bedeutet volles Spielrecht, aber kein Sitz- und Stimmrecht bzw. kein aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung. Die Aufnahme zum ordentlichen Mitglied, d.h. Sitz- und Stimmrecht bzw. aktives und passives Wahlrecht in der Generalversammlung bedarf ausnahmslos eines diesbezüglichen ausdrücklichen Beschlusses des Vereinsvorstandes mit ¾ Mehrheit und kostet derzeit € 999,- jährlich.
2. Der Golfclub Liebenau schließt mit diversen Anlagen Nutzungsvereinbarung ab. Eine Nutzung der jeweils mit dem Golfclub Liebenau unter Vertrag stehenden Anlagen darf stets nur nach Maßgabe des Inhaltes der jeweiligen konkreten Nutzungsvereinbarung erfolgen. (Siehe: „Unser Angebot bzw. Vorteilspass“) Grundsätzlich ist, solange die jeweilige Nutzungsvereinbarung aufrecht ist, nach Maßgabe der Witterungsverhältnisse eine Nutzung der Anlagen zur Ausübung des Golfsportes in der Zeit von 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist die Benützung der Anlagen nur im gesonderten Einvernehmen mit der jeweiligen Betreibergesellschaft möglich.
3. Der Vorstand behält sich Preisänderungen für Mitgliedschaften (Jahresspielgebühr, etc…) ausdrücklich vor.
4. Die Nutzung der Golfanlagen bzw. der Golfrange Liebenau erfolgt von allen Spielberechtigten immer auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer individuellen (Sport)Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Eltern haften für ihre Kinder.
5. Eine Haftung des Vereins bzw. der Betreibergesellschaft für Sach- bzw. Personenschäden, die ein Spielberechtigter bei Benutzung der Golfanlagen erleidet oder selbst verursacht, sowie eine Haftung für Verlust und Diebstahl von Eigentum eines Spielberechtigten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Für alle Mitgliedschaften gelten im Übrigen die Bestimmungen der Statuten des Golfclub Liebenau
7. Angebote des Golfclub Liebenau sind freibleibend. Druckfehler, Irrtümer und jederzeitige Änderung sind vorbehalten.
C) Sonstiges:
1. Beachte Sie bitte, dass Ihr personalisierter Vorteilspass nicht übertragbar ist und nur für Mitglieder des GC Liebenau gilt. Die Gutscheine sind nur dann gültig, wenn sie Ihre gültige GC Liebenau Mitgliedskarte vorlegen (das ist eine Bedingung unserer Partnerclubs).
2. Bei Verlust des Vorteilspasses ist keine Rückerstattung bzw. Neuausstellung möglich!
3. Gültigkeit Vorteilspass: 01.04. bis 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres.
Alle gratis bzw. stark ermäßigten Spielrechte gelten das ganze Spieljahr (ausgenommen Feiertage; Achtung: Der gratis Spieltag am Montag am Südkurs des GC Gut Murstätten und die ermäßigten Spieltage in Klopein gelten v. 01.04. bis 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres).
4. Voraussetzung für alle Ermäßigungen ist die telefonische Voranmeldung bei den Partnerclubs (insbesondere bei den Übernachtungsangeboten).
5. Sämtliche Vereinbarungen mit unseren Partnerclubs werden vom GC Liebenau finanziell gestützt und sind jährliche variable Angebote und nicht fixer Bestandteil der Mitgliedschaft des GC Liebenau.
6. Es steht jedem Partnerclub frei einzelne Personen als Spieler abzulehnen.
7. Ex-Mitglieder der Partnerclubs können die ermäßigten Spieltage, die Zweitmitgliedschaften bzw. die Gutscheine aus dem Vorteilspass nur nach ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Clubs bzw. nach einem Jahr Unterbrechung in Anspruch nehmen.